VEREINE
Als Verband von Migrant*innen-Selbstorganisationen sind wir Ihr starker Partner im Vereinsalltag und bei der Umsetzung Ihrer Projekte. Gemeinsam stärken wir Ihr Engagement und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg.
Das Elternnetzwerk als MSO-Verband
Unsere Mitglieder profitieren von einer Vielzahl an Angeboten und Unterstützungsdiensten:
Unsere Mitglieder
Als größte MSO-Dachorganisation in NRW sind wir mit 250 Migrant*innen-Selbstorganisationen aus 50 Herkunftsländern ein starkes landesweites Netzwerk.
Externe Links werden mit diesem Symbol ↗ gekennzeichnet.
Beratung für Vereine
Als MSO-Verband möchten wir Sie unterstützen, Sie im Rahmen Ihres Engagements stärken und Sie als Partner begleiten.
Viele Migrant*innenselbstorganisationen stellen sich diese Fragen und benötigen Hilfe im Vereinsalltag sowie bei der Umsetzung von Projekten. Bei jeglichen Fragen rund um Ihren Verein sind Sie herzlich dazu eingeladen, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne, egal ob Sie Mitglied im Elternnetzwerk sind oder nicht. Unsere Beratung steht allen Migrant*innenselbstorganisationen offen!
Hinweise für erste Fragen
Was ist ein Verein?
"Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen. Er führt einen einheitlichen Namen, ist auf eine gewisse Dauer angelegt, verfolgt einen gemeinsamen Zweck, ist vom Mitgliederwechsel unabhängig und handelt durch einen Vorstand. Zu unterscheiden sind der rechtsfähige und der nicht rechtsfähige Verein. Der rechtsfähige Verein, dem man am häufigsten begegnet, ist der in das Vereinsregister eingetragene Verein, kurz: "e.V." genannt. Seine Entstehung setzt einen Gründungsakt voraus, der den Beschluss über die Gründung und über die Satzung des Vereins enthält. Soweit er keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt, erlangt er Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Vereinsregister."
Quelle: NRW-Justizministerium ↗
Grundwissen zum Vereinsrecht
Die rechtliche Grundlage für das Vereinsrecht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 21-79a BGB.
Als gemeinnütziger MSO-Dachverband berät das Elternnetzwerk nichtwirtschaftliche Vereine, die sogenannten Idealvereine.
Ein Idealverein ist ein Zusammenschluss mehrerer (natürlicher oder juristischer) Personen mit folgenden Merkmalen:
- Er verfolgt auf Dauer einen gemeinsamen ideellen Zweck (z.B. religiöse, wissenschaftliche, künstlerische, sportliche, wohltätige, gesellige und ähnliche nicht wirtschaftliche Zwecke)
- führt einen Vereinsnamen
- hat einen Sitz (in Deutschland)
- hat einen Vorstand
- hat eine Satzung
Grundlegendes Wissen zum Vereinsrecht vermittelt die neu aufgelegte Broschüre „Leitfaden zum Vereinsrecht“↗ (Januar 2026) des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Kurze Checkliste zur Vereinsgründung
- Vereinsidee entwickeln und mindestens 7 Gründungsmitglieder finden (bei nicht eingetragenen Vereinen reichen 2 Gründungsmitglieder)
- Vereinssatzung entwerfen
- Abhalten der Gründungsversammlung (hier wird die Vereinsatzung beschlossen und verabschiedet) und Gründungsprotokoll anfertigen
- Wahl des Vorstands
- Wahl weiterer Organe – z. B. Kassenwart*in, Beirat etc.
- Beglaubigung der Unterschriften durch Notar
- Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen
- Eintragung des Vereins in das Vereinsregister
- Geschäftskonto eröffnen für steuerliche Abwicklung
Wo finde ich weitere Infos zur Vereinsgründung?
Viele Webseiten informieren darüber, wie die Vereinsgründung abläuft, z.B.
- deutsches-ehrenamt.de↗
- gruenderplattform.de↗
- Auch das NRW-Justizministerium gibt auf der Seite „Vereinsrecht und Vereinsregister“↗ wichtige Infos zur Vereinsgründung.
Was ist eine Vereinssatzung und wie ist sie aufgebaut?
Die Satzung ist die Verfassung des Vereins (§ 25 BGB). Sie ist quasi „das Grundgesetz des Vereins“ und spiegelt die Ziele, den Zweck, die Organisation der Vereinsarbeit und der Gremien etc. wider. Das Vorhandensein einer Satzung ist zwingend notwendig für die Eintragung in das Vereinsregister.
Jede Vereinssatzung sollte folgende Inhalte aufnehmen:
- Name des Vereins
- Vereinssitz
- (gemeinnütziger) Vereinszweck
- Eintritt / Austritt von Mitgliedern
- Hinweis auf Eintragung ins Vereinsregister
- Mitgliedsbeiträge in der Vereinssatzung
- Größe & Zusammensetzung des Vorstandes
- Einberufung der Mitgliederversammlung & Beurkundung der Beschlüsse
Das NRW-Justizministerium stellt eine Mustersatzung eines gemeinnützigen Vereins↗ zu Verfügung.
Hier für Eure Fragen





















