Das AO-SF-Verfahren
Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung: Was bedeutet „sonderpädagogischer Förderbedarf“?
Weiterführende Informationen und Materialien zum AO-SF-Verfahren stellt die Landeselternschaft der Realschulen NRW zur Verfügung:
Wie läuft das AO-SF-Verfahren ab?
- Eltern können einen Antrag auf Überprüfung bei der Schule stellen. Oft bereits bei der Einschulung oder wenn sich Unterstützungsbedarfe zeigen.
- Im Verfahren wird geprüft, ob ein sonderpädagogischer Bedarf vorliegt und welcher Förderschwerpunkt (z. B. Lernen, Sprache, Hören & Kommunikation, soziale Entwicklung) zutrifft.
- Ein pädagogisches Gutachterteam erstellt eine Einschätzung, die mit den Eltern besprochen wird.
- Die Schulaufsicht entscheidet über den Bedarf und die passende Schulform.
Praxishinweise für Eltern
- Früh informieren: Sprechen Sie frühzeitig mit der Schule über Förderbedarfe.
- Beratung nutzen: Externe Stellen können Ihre Fragen neutral und praxisnah begleiten.
- Beteiligung einfordern: Sie haben das Recht, am Verfahren beteiligt zu werden und Fragen zu stellen.
Warum ist Beratung wichtig?
Die Entscheidung für ein AO-SF-Verfahren kann weitreichende Folgen für die weitere Bildungsbiografie haben (z. B. Leistungsbewertung, Förderplanung, Schulformwechsel). Eltern sollten sich deshalb gut informieren und ggf. eine externe, unabhängige Beratung nutzen.
Expert*innen-Unterstützung: mittendrin e.V.
Der Verein berät seit vielen Jahren zu Fragen rund um inklusive Bildung, Schulrecht und sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen. Die Mitarbeitenden kennen viele typische Situationen aus eigener Erfahrung und können dabei helfen, Rechte und Optionen im AO-SF-Verfahren besser zu verstehen.
- Kostenlose Beratung zu inklusiver Schule, Förderbedarf & Verfahren
- Begleitung zu Gesprächen in Schule oder Behörden möglich
- Austausch und praktische Tipps aus Eltern-Perspektive








