Vorstand
Bewerber*innen um ein Vorstandsamt beim Elternnetzwerk NRW sind laut Satzung verpflichtet, eine Interessenbekundung sowie einen kurzen Lebenslauf einzureichen. Eine Aufstellung zur Wahl ohne fristgerecht eingereichte Interessenbekundung ist ausgeschlossen.
Für die Interessenbekundung nutzen Sie bitte dieses Formular:
Anlage 5_Interessenbekundung für Vorstandsämter >>
Mit Einreichen einer Interessenbekundung erklären sich die Bewerber*innen einverstanden, dass die Interessenbekundung allen Mitgliedern auf einer passwortgeschützten Webseite zugänglich gemacht wird. Die Interessenbekundungen werden ab dem 25.10.25 dort veröffentlicht (siehe unten).
Bitte lesen Sie insbesondere die Anlage 3 „Kriterienkatalog für Vorstandsbewerber*innen“ aufmerksam durch, der die Grundsatzvoraussetzung zur Ausübung des Vorstandsamtes (z.B. Verpflichtung zu demokratischen Prinzipien) enthält. Bewerber*innen bestätigen per Unterschrift (Anlage 4 „Erklärung Kriterienkatalog“), dass sie die Angaben des Kriterienkatalogs erfüllen.
Anlage 3_Kriterienkatalog für Vorstandsämter >>
Anlage 4_Erklärung_Kriterienkatalog >>
Abgabefrist für Interessenbekundung, Lebenslauf und Erklärung zum Kriterienkatalog:
Freitag, 24.10.2025, 14:00 Uhr
An: info@elternnetzwerk-nrw.de
Weitere Informationen zur Vorstandswahl:
Anlage 2_Wahlsystem >>
Anlage 6_Geschäftsordnung_Vorstand >>
Anlage 7_Geschäftsordnung_Mitgliederversammlung >>
Vorstands-Bewerber*innen 2025


